Verkehrsunfallregulierung

Was tun nach einem Verkehrsunfall? Wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

NEU: Online Beauftragung nach einem Verkehrsunfall

Solten Sie unsere Kanzlei mit der Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall beautragen möchten, können Sie ganz bequem direkt die hierfür ausgerichtete Mandatsaufnahme nutzen, um Zeit zu sparen und unnötige Nachfragen zu vermeiden.

Nach Eingang Ihrer Daten melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um Ihren Fall individuell zu besprechen und ggf. einen persönlichen Termin miteinander abzustimmen:

 

 

Nach dem Verkehrsunfall – Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt

Oft denken die Beteiligten eines Verkehrsunfalles nicht, dass die zukünftige Regulierung der Unfallschäden ein so langatmiger Prozess werden könnte, so haben doch die Beteiligten schon vor Ort die Schuldfrage scheinbar geklärt – doch der Schein trügt leider nur allzu oft.

Die am Verkehrsunfall Beteiligten sind der Unfallverursacher sowie der Unfallgeschädigte. Die einzelnen Unfallschäden gliedern sich in den Personen-, den Sach- sowie in den Vermögensschaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Schadensregulierung gegenüber dem Unfallopfer. Rechtsgrundlage dafür sind die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen eindeutig, und somit auch für die Haftpflichtversicherung.

Nach Eintritt des Verkehrsunfalls müssen die dadurch entstandenen Unkosten ermittelt und reguliert werden. Der Unfallverursacher ersetzt dem Geschädigten den ihm zugefügten Schaden. Darüber hinaus muss er die Ausgaben für den ihm selbst entstandenen Schaden begleichen, sofern sie nicht über die Kasko- oder eine GAP-Versicherung gedeckt sind.

All das klingt einfach, logisch und schlüssig; dennoch ist die Abwicklung abhängig von der Art und dem Umfang des Verkehrsunfalles oftmals so schwierig, dass sie ohne einen Rechtsanwalt nicht möglich ist. Der sollte bestenfalls fundierte Erfahrungen im Verkehrsrecht haben und mit den „Tricks“ der Versicherungen vertraut sein. Was ein Jurist in zahlreichen Semestern an der Universität studiert und in der Praxis erlernt hat, das kann der „Normalbürger“ als Verkehrsteilnehmer gar nicht kennen und wissen.

Darüber hinaus muss der Unfallbeteiligte damit rechnen, vor Gericht geladen zu werden. Er hat in der Regel keine Erfahrung darin, wie es bei Gericht zugeht, was von ihm erwartet wird oder wie er sich richtig und sachgerecht verhält. Abhängig von der Gerichtsinstanz sowie von dem individuellen Straßenverkehrsunfall ist es möglich, dass bei Gericht ein „Anwaltszwang“ besteht. Der Betroffene muss sich in diesem Fall durch einen Anwalt vertreten und insofern auch beraten lassen.

Unfalldokumentation – Versicherungsmeldung – Rechtsanwaltstermin vereinbaren

Verkehrsunfälle sind für die Beteiligten ein Ausnahmezustand. Viele Verkehrsteilnehmer werden im Laufe der Jahre und Jahrzehnte überhaupt nicht, und wenn dann nur in einen als den einzigen Unfall im Straßenverkehr verwickelt. Dennoch, oder gerade deswegen ist es wichtig zu wissen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist, was nicht getan werden darf beziehungsweise was zu unterlassen ist.

Diese Notwendigkeiten gliedern sich insbesondere in die drei Bereiche:

• Unfalldokumentation
• Versicherungsmeldung
• Rechtsanwaltsberatung

Es mag egoistisch bis hartherzig klingen; doch auch in dieser schwierigen Situation eines Verkehrsunfalles muss jeder Beteiligte, müssen also auch Sie an sich selbst und an die eigene Schadensabwicklung denken. Zunächst muss die Unfallstelle zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgesichert werden. Wenn sich durch den schon erfolgten Straßenverkehrsunfall weitere Folgeunfälle ergeben, dann führt das zu einer ganz neuen Schuldfrage. Sofern ein Personenschaden erkennbar ist, wird natürlich zuerst Erste Hilfe geleistet und der Notruf für den Rettungsdienst getätigt werden. Ein weiterer Notruf gilt der Polizei, die den Straßenverkehrsunfall dokumentieren, wie es genannt wird aufnehmen muss.

So weit, so gut! Damit haben Sie „Ihre Bürgerpflicht“ erledigt. Ab jetzt sind Sie selbst mit ihrer eigenen Situation an der Reihe. Sie müssen umschalten und sozusagen den Hebel umlegen. Denn schon ab jetzt beginnen erste Vorbereitungen für die Schadensregulierung; und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie der Unfallverursacher oder der Geschädigte des Verkehrsunfalles sind.

Jetzt müssen am Unfallort möglichst viele bis alle relevanten Beweise gesammelt sowie gesichert, und darüber hinaus müssen mit allen Unfallbeteiligten die Kontaktdaten ausgetauscht werden. Die jetzige Unfallsituation ist wie eine Momentaufnahme, die so nie mehr wiederkehrt. Was jetzt nicht in Schrift und Bild festgehalten wird, das ist unwiderruflich weg. Sich später daran zu erinnern ist gut und schön, mit einem Foto als Beweis jedoch in keiner Weise vergleichbar. Bei einem Gerichtsverfahren, das zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens weder erkenn- noch absehbar ist, kann der eigene Rechtsvertreter mit solchen Beweisen punkten.

Jeder Versicherte sollte den Straßenverkehrsunfall unverzüglich seiner Versicherung melden. Unverzüglich heißt im rechtlichen Sprachgebrauch „ohne ein schuldhaftes Verzögern“. Je eher der Versicherer informiert ist, umso besser. Im Übrigen ist der Versicherte vertraglich dazu verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten. In diesem Stadium kann er das selbst tun, während in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten sein Anwalt die aktive Mitwirkungspflicht übernimmt. Diese Schadensmeldung kann telefonisch oder schriftlich per E-Mail, Fax respektive Briefpost erfolgen. Wichtig ist: je schneller sie aktiv werden, desto besser.

Am Unfallort besser weder so noch so etwas sagen, sondern auf seinen Anwalt verweisen

Unfallbeteiligte reagieren je nach Typ ganz unterschiedlich. Die einen reden ununterbrochen und möchten das Geschehnis verbal „loswerden“, während die anderen, wie es genannt wird, kein Wort rausbekommen. Egal welchem Typ Sie sich zuordnen: am hilfreichsten ist es, wenn Sie sich am Unfallort zu dem Unfallgeschehen gar nicht oder möglichst wenig äußern, sondern in höflich-freundlicher Form auf Ihren Anwalt verweisen, der Sie in dieser Sache beraten und vertreten wird. Niemand kann oder darf Sie zu einer Aussage zwingen beziehungsweise nötigen. In vielen Fällen steht momentan noch gar nicht fest, ob Sie in einem späteren Gerichtsverfahren als Beklagter, als Geschädigter oder als Unfallzeuge geführt werden. Je weniger in diesem jetzigen Stadium bekannt und unwiderruflich dokumentiert wird, desto besser.

Für sie ist jetzt der nächste, ebenso wichtige Schritt, dass Sie Kontakt zu Ihrem Anwalt des Vertrauens aufnehmen. Das ist mit einem Telefonanruf im Anwaltssekretariat erledigt. Der erste Beratungstermin wird zeitnah vereinbart.

Zuerst die Regulierungs-, dann die Kostenfrage

Oftmals und unwissend wird der Weg zum Rechtsberater wegen angeblich hoher Anwaltskosten gescheut. Das trifft so nicht zu, zumal es mehrere Möglichkeiten einer Kostenregulierung gibt. Doch jetzt sollte weniger an die Kostenfrage als daran gedacht werden, den Verkehrsschaden gegenüber allen Beteiligten sowie Betroffenen zu regulieren und nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen. Eins wie das andere geht kaum ohne Anwalt. Mit dem Unterzeichnen einer Vollmacht bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, zu allen Angelegenheiten dieses Verkehrsunfalls für Sie und in Ihrem Namen tätig zu werden. Damit sind Sie, wie man sagt, aus dem Schneider. Sie können sich ab jetzt ganz beruhigt zurücklehnen und die weitere Entwicklung der ganzen Angelegenheit abwarten. Sofern Sie mit dem Baustein Verkehrsrechtsschutz versichert sind, holt der Anwalt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ein. Für den Versicherer handelt es sich um einen versicherten Leistungsfall mit der dazugehörigen Kostendeckung für Ihren Anwalt und somit auch für Sie persönlich. Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so kann es Sie beruhigen, dass im Falle des vollständigen Obsiegens, die Rechtsanwaltskosten vollständig als Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Erstberatung berät Sie unsere Kanzlei kostengünstig über Erfolgsaussichten und Kostenrisiken einer anwaltlichen Tätigkeit.

Schadensregulierung vom Gutachten bis zum Ersatzfahrzeug

Der Geschädigte ist dazu verpflichtet, den finanziellen Schaden so niedrig wie möglich zu halten. Andererseits hat er gegenüber den Versicherungen einen Anspruch darauf, alle direkt sowie mittelbar zum Schadensfall zugehörigen Kosten und Auslagen in voller Höhe ersetzt bekommen. Wenn das beschädigte Auto zum Beispiel ein Kleinwagen ist, dann besteht als vorübergehendes Ersatzfahrzeug kein Anspruch auf eine Limousine der Luxusklasse. Zu den Tätigkeiten des Rechtsanwaltes gehört es, eine lückenlose Auflistung aller Kostenarten zu fertigen. Die reichen von der Begutachtung des Unfallfahrzeuges über einen Kostenvoranschlag der freien oder Vertragswerkstatt bis hin zu Haushaltsführungsschäden und Einnahmeverlusten, umfassen aber auch die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten. Nach der sogenannten anwaltlichen Bestellung korrespondieren und kommunizieren die Versicherer direkt mit dem Anwalt, und der dann seinerseits mit seinem Mandanten. Beide sprechen sich ab, wer von ihnen welche Folgekorrespondenz führt. Der versierte Bürokrat übernimmt vieles selbst, während der bürokratisch Ungeübte auf die Unterstützung seines Rechtsanwaltes baut und vertraut.

Je höher der Unfallschaden ist, desto hartnäckiger wird verhandelt und gestritten. Hier entsteht ein ganz natürliches Spannungsfeld mit mehreren Beteiligten.

Zu denen gehören
• Anwalt und Versicherer von
– Unfallverursacher
– Unfallgeschädigtem
• Gutachter
• Kfz-Werkstatt für das Fahrzeug von
– Unfallverursacher
– Unfallgeschädigtem
• Rechtsschutzversicherung
• Mögliche Zeugen auf beiden Seiten
• Gericht
und andere mehr je nach Unfall

Diese Auflistung macht deutlich, wie schnell und in welch kurzer Zeit sich aus der ersten ein- oder zweiseitigen Schadensanzeige bei der Polizei ein umfangreicher Aktenvorgang entwickelt. Der muss aus mehrerlei Sichtweise professionell sowie mit Routine und Erfahrung bearbeitet werden. Hinzukommt im Einzelfall das bevorstehende Gerichtsverfahren mit dem Gerichtsurteil, in dem die Schuldfrage entschieden wird. Sie ist gleichzeitig auch die Grundlage dafür, welche Kostenarten in welcher Kostenhöhe von welcher der beiden Parteien zu tragen, sprich zu bezahlen sind. Erst wenn das Gerichtsurteil rechtswirksam ist, können alle Beteiligten durchatmen. Die einen haben den Prozess gewonnen oder in einem Vergleich das Bestmögliche erreicht. Die anderen wissen nun endgültig woran sie sind und welche Kosten auf sie entfallen. Für die unterlegene Partei ist es jetzt ebenso interessant wie wichtig zu wissen, von wem die einzelnen Kosten und Aufwendungen tatsächlich bezahlt werden.

Versicherungen zahlen höchst ungern – auch wenn sie es müssen

Recht haben und Recht bekommen ist in der Praxis oftmals Zweierlei. Nicht selten sträuben sich Versicherer, so wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, einen selbst polizeilich festgestellten Unfallschaden zu begleichen. Für den privaten Unfallgeschädigten ist das unverständlich bis enttäuschend, für seinen Anwalt jedoch nichts Neues. Auch in dieser Situation, vielfach Monate oder gar Jahre nach dem Straßenverkehrsunfall tut es gut, einen Anwalt im Rücken zu haben.

Dem Verkehrsteilnehmer, sei es als Unfallverursacher oder als Geschädigter, muss bewusst sein, dass sein Unfall im Straßenverkehr dann zu einem Rechtsvorgang wird, wenn sich ein Schaden ergeben hat. Das trifft immer zu, weil es sich ansonsten um keinen Unfall handeln würde. Jeder Schaden muss zu Lasten des Schädigers und zugunsten des Geschädigten reguliert werden. Das wird leider immer öfter auch dann erforderlich, wenn für den Geschädigten die Rechtslage zweifelsfrei ist. In solchen Situationen ist es nicht selten, dass selbst gegen die Versicherung gerichtlich „vorgegangen“ wird, um berechtigte und scheinbar eindeutige Ansprüche durchzusetzen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Ullmann in Bernau berät Sie gern umfänglich über die Ihnen zustehenden Rechte in der Verkehrsunfallregulierung.

 

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