Arbeits- und Dienstvertragsrecht
Arbeits- und Dienstvertragsrecht – Wir unterstützen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gerne bei:
- Fragen und Problemen rund um das Thema Kündigung und Kündigungsschutz
- rechtlichen Problemen rund um den Arbeitsvertrag
- Abmahnungen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- außergerichtliche Beratung und Klageverfahren vor Gericht
- allen anderen arbeitsrechtlichen Problemen
Kompetenz im Arbeitsrecht
Erfahren & fokussiert
Wir begleiten seit Jahren Mandanten im Arbeitsrecht. Durch unsere Erfahrungen können wir uns auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Einsatzbereitschaft & effizientes Arbeiten
Zusätzlich zu Rechtsfragen in Bezug auf Kündigung und Abmahung bildet die Kanzlei auch alle weiteren Themenfelder aus der Sphäre des Arbeitsvertrages und der arbeitsrechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab – und zwar in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung wie auch im Klageverfahren vor Gericht.
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis davon erlangt, dass der Arbeitgeber gegen ihn arbeitsrechtlich – sei es mit einer Kündigung, einer Abmahnung oder auch mit einer Regressforderung – vorgehen möchte, sollte sich unverzüglich arbeitsrechtlich beraten lassen. Eine rechtzeitige Arbeitsrechtsberatung kann erhebliche Nachteile für den Arbeitnehmer vermeiden. Insbesondere kann so vermieden werden, dass ggf. Schriftstücke unterzeichnet werden, die sich im Nachhinein als äußerst ungünstig für den Unterzeichner herausstellen.
Wenn Sie unsere Online-Mandatsaufnahme nutzen, empfehlen wir für eine unverzügliche Bearbeitung, die von Ihnen ausgefüllte, unterzeichnete Vollmacht im Rahmen der Online Mandatsaufnahme hochzuladen und gleich mit zu übersenden.
Für Arbeitnehmer
Bei drohendem Arbeitsplatzverlust und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bieten wir versierte arbeitsrechtliche Hilfe.
Für Arbeitgeber
Arbeitsrecht für Arbeitgeber beginnt in der Beratung und nicht erst im Gerichtsverfahren.
Für Führungskräfte
Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände üben Arbeitgeberfunktionen aus, sind häufig wirtschaftlich schutzbedürftig wie Arbeitnehmer.