Kündigungsschutzklage – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg

Eine plötzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber eine erhebliche Herausforderung dar. Doch das deutsche Arbeitsrecht bietet mit dem Kündigungsschutz wichtige Instrumente, um ungerechtfertigte oder unwirksame Kündigungen abzuwehren. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg unterstützt Dr. Frank Alexander Ullmann sowohl Arbeitnehmer bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage als auch Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen und der Abwehr von Klagen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es beim Kündigungsschutz ankommt und warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung in Berlin und Brandenburg entscheidend ist.

Kündigungsschutz: Was bedeutet das?

Unter Kündigungsschutz versteht man die gesetzlichen Regelungen, die Mitarbeiter vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen schützen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass eine ordentliche Kündigung in größeren Betrieben (mehr als 10 Mitarbeiter) und nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen sozial gerechtfertigten Grund haben muss. Das heißt, die Kündigung muss durch betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gerechtfertigt sein. Liegt kein solcher Kündigungsgrund vor oder wurden formelle Anforderungen missachtet, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gegen die Entlassung vorzugehen. So wird gerichtlich überprüft, ob die Kündigung wirksam ist.


Unterstützung für Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen

Für Arbeitnehmer bedeutet der Erhalt einer Kündigung oft finanzielle Unsicherheit und Stress. In dieser Situation ist es wichtig, schnell zu handeln. Wir prüfen zunächst sorgfältig, ob für Sie überhaupt Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht und ob die Kündigung formal ordnungsgemäß ist. Beispielsweise muss eine Kündigung schriftlich und von einem Berechtigten unterschrieben sein. Auch muss – falls vorhanden – der Betriebsrat angehört werden. Werden solche Vorgaben oder die gesetzlichen Kündigungsfristen missachtet, kann dies die Wirksamkeit der Entlassung infrage stellen.

Stellt sich heraus, dass Ihre Entlassung angreifbar ist, unterstützen wir Sie umgehend bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht (z.B. in Berlin oder Brandenburg). Dabei setzen wir alle notwendigen Schriftsätze auf, reichen die Klage fristgerecht ein und vertreten Ihre Interessen engagiert sowohl im Gütetermin als auch im Kammertermin vor Gericht. Unser Ziel ist es, ein optimales Ergebnis für Sie zu erreichen – sei es die Weiterbeschäftigung in Ihrem Job oder eine angemessene Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Während des gesamten Verfahrens stehen wir an Ihrer Seite, klären Ihre Fragen und verhandeln mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Anwalt auf Augenhöhe.

Beratung und Vertretung für Arbeitgeber bei Kündigungsschutzklagen

Auch für Arbeitgeber ist das Thema Kündigungsschutz von großer Bedeutung. Jede Kündigung kann zu einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers führen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden. Wir beraten Sie als Arbeitgeber schon vor Ausspruch einer Kündigung umfassend, um typische Fehler zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die korrekte Umsetzung von Abmahnungen bei verhaltensbedingten Problemen,
  • die Anhörung des Betriebsrats in mitbestimmungspflichtigen Betrieben,
  • die Beachtung der geltenden Kündigungsfristen,
  • sowie die Einhaltung besonderer Kündigungsschutzrechte (z.B. für Schwangere oder Schwerbehinderte).

Durch frühzeitige Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Kündigung von Anfang an rechtssicher vorbereitet ist.

Sollte ein Mitarbeiter bereits Klage gegen eine Kündigung erhoben haben, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg entwickeln wir eine effektive Verteidigungsstrategie und legen dar, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt und rechtswirksam ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Vergleichsverhandlungen, falls eine einvernehmliche Lösung wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Oft kann ein gut verhandelter Vergleich (beispielsweise die Zahlung einer vertretbaren Abfindung) dazu beitragen, einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen zu schaffen. In jedem Fall können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihre Rechte als Arbeitgeber konsequent wahren.

Frühzeitige anwaltliche Beratung – warum sie wichtig ist

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – zeitnahen juristischen Rat zu suchen, kann entscheidend für den Erfolg in Kündigungsschutzsachen sein. Arbeitnehmer müssen beachten, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Diese kurze Frist ist gesetzlich vorgeschrieben; wird sie versäumt, gilt die Entlassung in der Regel als wirksam akzeptiert. Daher gilt: je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Ihre Rechte sichern.

Aber auch für Arbeitgeber zahlt sich frühzeitige Beratung aus. Wer bereits vor Ausspruch einer Kündigung anwaltlichen Rat einholt, minimiert das Risiko späterer Rechtsstreitigkeiten. Fehler lassen sich im Vorfeld korrigieren, und im Fall einer Klage sind Sie optimal vorbereitet. Sobald Sie als Arbeitgeber eine Klagezugangsanzeige vom Arbeitsgericht erhalten, sollten Sie umgehend reagieren und uns kontaktieren, damit wir fristgerecht eine fundierte Klageerwiderung und Verteidigung vorbereiten können.

Rechtsschutzversicherung – Hinweis für Mandanten

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können mit Kosten verbunden sein. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei – unabhängig vom Prozessausgang – ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Für viele Arbeitnehmer ist daher eine Rechtsschutzversicherung von großem Vorteil: In der Regel übernimmt Ihre Versicherung die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren einer Kündigungsschutzklage.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich unsere Kanzlei gerne um die Deckungsanfrage und die Abrechnung mit Ihrem Versicherer. Sie können so ohne finanzielles Risiko Ihr Recht durchsetzen. Und falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, beraten wir Sie selbstverständlich über mögliche Kosten und unterstützen Sie dabei, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen – beispielsweise über die Beantragung von Prozesskostenhilfe in geeigneten Fällen.

Abfindung bei Kündigung – das sollten Sie wissen

In vielen Kündigungsschutzverfahren spielt eine mögliche Abfindung eine zentrale Rolle. Obwohl Arbeitnehmer grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, kommt es in der Praxis häufig zu einer Einigung, bei der der Arbeitnehmer finanziell entschädigt wird. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und der Verhandlungssituation vor Gericht. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bernau bei Berlin verhandelt Dr. Frank Alexander Ullmann zielgerichtet und kompetent für seine Mandanten und setzt sich dafür ein, eine wirtschaftlich attraktive Abfindung für Sie zu erzielen. Ob in Berlin oder Brandenburg – wir begleiten Sie verlässlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Egal ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Trennung vorbereiten möchten – zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen telefonisch unter 03338 2224 oder per E-Mail (kanzlei@ullmann-rechtsanwalt.de) zur Verfügung. Auch über unser Kontaktformular können Sie jederzeit unkompliziert einen Rückruf oder Termin vereinbaren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht – wir kämpfen für Ihr Recht und finden die beste Lösung für Ihr Anliegen.