Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht – Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts. Unsere Beratung reicht von der Gründung einer Gesellschaft über die Begleitung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Nachfolgeplanung oder deren Verkauf.

Die Beratung bei der Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern untereinander oder mit der Gesellschaft (z.B. Einziehungsverfahren) sowie zwischen der Gesellschaft und ihren Organen (z.B. Abberufung, Kündigung des Anstellungsvertrages) bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht.

Wir beraten unsere Mandanten zudem bei der Entwicklung von maßgeschneiderten Nachfolgekonzepten unter Berücksichtigung der erbrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A) sowie strukturelle Neuordnungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen oder Formwechseln.

Einen Termin können Sie hier vereinbaren.